Physiotherapie
Das Angebot der „Physiotherapie GerAtrium“ steht sowohl unseren BewohnerInnen wie auch ambulanten PatientInnen zur Verfügung.
Physiotherapie für ambulante Gäste
Die Physiotherapie im GerAtrium Pfäffikon steht auch externen PatientInnen für ambulante Behandlungen offen. Für die Abrechnung über die Krankenkassen wird eine ärztliche Verordnung benötigt.
Die physiotherapeutischen Leistungen können aber auch ohne ärztliche Verordnung als Selbstzahler gebucht werden. Wir verrechnen dabei denselben Tarif wie bei der Abrechnung über die Grundversicherung.
Unsere Physiotherapeuten bieten das ganze Spektrum der physiotherapeutischen Behandlungen an. Schwerpunkte sind insbesondere:
- Orthopädische und chirurgische Nachbehandlungen
- Neurologische Physiotherapie
- Schleudertrauma, Nacken- und Kopfschmerzen
- Manuelle Weichteiltechniken, Triggerpunktbehandlungen und Massagen
- Elektrotherapie und Ultraschalltherapie
- Lymphdrainage
- Aktive und passive Bewegungstherapie
Physiotherapie für interne Bewohnerinnen und Bewohnern
Das Hauptziel der physiotherapeutischen Betreuung unserer Bewohnerinnen und Bewohnern ist die Förderung, Erhaltung oder Wiederherstellung der grösstmöglichen Mobilität und Selbstständigkeit im Alltag und das persönliche Wohlbefinden.
Schon am Eintrittstag klären unsere Physiotherapeuten Geh- und Bewegungsfähigkeiten ab, stellen je nach Situation Gehhilfsmittel wie Rollator, Böckli oder Stöcke und – wo nötig – einen Standard- oder Spezialrollstuhl zur Verfügung und passen sie individuell auf den einzelnen Menschen an. Ist Physiotherapie angezeigt, wird meist schon am nächsten Arbeitstag damit begonnen.
Temporäraufenthalterinnen und Temporäraufenthalter nach einem Spitalaustritt werden - wann immer möglich - soweit mobilisiert, dass sie wieder in ihr gewohntes Lebensumfeld zurückkehren können.
Schwer pflegebedürftige Langzeitbewohnerinnen und Langzeitbewohner werden in enger Zusammenarbeit mit den Pflegeteams nach physiotherapeutischen und kinästhetischen Prinzipien mobilisiert, um die aktive und passive Bewegungsfähigkeit soweit wie möglich zu erhalten.
Mit einer ärztlichen Verordnung kann die Physiotherapie über die Krankenkasse abgerechnet werden.